Salzburger Nachrichten berichten über Erfolg gegen Abmahnunternehmen "Zupf Di"
In den letzten Monaten hat in den Medien das Unternehmen "Zupf Di" für Aufsehen gesorgt, das im Auftrag Dritter Abmahnungen bei Besitzstörungen vornimmt.
Unsere Kanzlei, die selbst als Klägerin auftrat, hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine einstweilige Verfügung gegen "Zupf Di" (ZD Besitzschutz GmbH) erstritten. Kurz gefasst, ist es dem Unternehmen nunmehr untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Auftrag Dritter Abmahnungen an (potenzielle) Besitzstörungen zu versenden.
Die Salzburger Nachrichten berichten in der Ausgabe vom 24. Februar 2024 von unserem Fall (siehe Link). Unser Partner Dominik Prankl wurde darum gebeten, die Entscheidung und deren Konsequenzen einzuordnen.